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Häufige Fragen

Wir haben die häufigsten Fragen zu Solarize und den Themen Mieterstrom, Gemeinschaftliche Gebäudeversorgung, On-Site-PPA und Lieferkettenmodell für Sie zusammengefasst. 

Haeufige-Fragen-Mieterstrom-Onsite-PPA-Gemeinschaftliche-Gebaeudeversorgung

Über Solarize

Was macht Solarize genau?

Mit unserer innovativen Software vereinfachen wir die Abrechnung der Stromkosten für Mehrparteien-Immobilien mit PV- und Netzstrom. Über die digitale Plattform wird der nachhaltig erzeugte Solarstrom effizient an beliebig viele Mieter im Areal geliefert, bilanziert und abgerechnet. Auch die Abrechnung von Reststrom erfolgt automatisiert. Optional bieten wir unseren Kunden ein ganzheitliches Angebot für die Einrichtung der Kundenanlage inklusive Wirtschaftlichkeitsanalyse, Beratung bei der Wahl des geeigneten Betreibermodells und Messkonzepts, sowie ein ganzheitliches Projektmanagement, von der Planung der PV-Anlagen bis zur Abrechnung der einzelnen Verbräuche. 

Warum Solarize und wer steckt hinter der Firma?

Die Solarize Energy Solutions mit Büros in Berlin und Stuttgart will die lokale Energieversorgung zur neuen Normalität machen. Wir wollen die Energiewende messbar vorantreiben und mit unserer Software dazu beitragen, dass die dezentrale Stromerzeugung wirtschaftlich attraktiv wird und die Abrechnung mit Verbrauchern mühelos gelingt. “Wir”, das sind ein passioniertes Gründerteam aus dem Softwareumfeld und ein wachsendes Team aus Experten.

Hier mehr über uns erfahren

Wie läuft die Umsetzung eines Mieterstrom-Projekts mit Solarize ab?

Wir sind vollumfänglicher Dienstleister für die Umsetzung und den Betrieb von Mieterstrommodellen. Je nach eigener Kapazität / eigenem Know-How können wir alle Schritte in der Planung, Realisierung und dem Betrieb der Anlage übernehmen. 
Genauere Infos erhalten Sie auf den folgenden Seiten: 

Zur Lösung für die Immobilienwirtschaft

Zur Lösung für Stadtwerke & Energieversorger

Zur Lösung für PV-Anlagenbetreiber

Kann die Solarize Software an mein ERP System angebunden werden?

Ja, Solarize integriert nahtlos führende ERP-Systeme wie NEVARIS Finance, DATEV und Aareon. Wir arbeiten bereits an der Integration weiterer ERP-Systeme, einschließlich SAP. Grundsätzlich integriert die Solarize Plattform über API-Schnittstellen nahtlos in Ihre Bestandssysteme.

Welche Zähler setzt Solarize für die Umsetzung des Mieterstrommodells ein?

Wir bevorzugen die Arbeit mit RLM (Registrierende Leistungsmessung) und intelligente Messsystemen (iMSys). Es gibt aber auch Möglichkeiten, die Fernauslesung mit modernen SLP Zählern umzusetzen. 

Kann die Software auch unterschiedliche Preise für Netz- und PV-Strom abrechnen?

Ja, mit Solarize wird die Umsetzung eines Zwei-Preissystem für Solar- und Netzstrom, inklusive der Anbindung von Spotmarkt-Tarifen, problemlos umsetzbar.

Wie unterstützt Solarize im technischen Betrieb?

Das Anlagenmonitoring in der Solarize Software ermöglicht Ihnen frühzeitig einzugreifen, falls die Anlagen einmal nicht planmäßig laufen. Ebenso können fehlende Messwerte leicht identifiziert und vom Messstellenbetreiber (MSB) nachgefordert werden.

Allgemeine Fragen

Was ist Mieterstrom?

Unter Mieterstrom versteht man die Stromversorgung von MieterInnen durch eine lokale erneuerbare Energiequelle (i.d.R. eine Photovoltaikanlage auf dem Dach eines Gebäudes). Dabei wird der erzeugte Strom direkt und damit ohne Netzdurchleitungen an die MieterInnen im Gebäude geliefert und verbraucht. Das ist für alle Seiten ein attraktives Modell, weil keine Netzentgelte anfallen und der vor Ort erzeugte Strom dadurch besonders günstig bzw. margenstark ist.

Der überschüssige Strom wird in das öffentliche Netz eingespeist und vergütet. Typischerweise wird der Anlagenbetreiber zum Vollstromversorger, d.h. zusätzlich benötigter Strom zur Deckung des Energiebedarfs wird über den Vermieter / Anlagenbetreiber eingekauft und verbrauchsgenau mit den Mietern abgerechnet. 

Wann lohnt sich Mieterstrom?

Auf großen Dachflächen gewerblicher Objekte lassen sich PV-Anlagen zu geringeren spezifischen Kosten installieren und damit geringere Stromgestehungskosten erzielen. Durch den Gleichlauf von Verbrauch und PV-Produktion eignen sich Gewerbeimmobilien zudem ideal für lokale Energiegewinnung und -Nutzung. Denn viele gewerbliche Mieter verbrauchen dann den meisten Strom, wenn die Sonne scheint: tagsüber. Die vergleichsweise höheren Verbräuche im Gewerbe ermöglichen hohe Direktverbrauchsquoten und damit attraktive Renditen. 

Die lokale Nutzung von lokal produziertem PV-Strom kann, allein aufgrund der wegfallenden Netzentgelte, auch in der Wohnungswirtschaft rentabler als die Kombination von Volleinspeisung und Rückkauf lokal benötigter Energie sein. Ein relevantes Kriterium bei Bewertung der Profitabilität ist die erreichte Direktverbrauchsquote. Mehr als 50% lokale Nutzung sind ideal für die Umsetzung eines Mieterstrommodells, aber nicht zwingend erforderlich.

Wie kommt die wirtschaftliche Attraktivität von Mieterstrom zustande?

Bei einem Betrieb einer PV-Anlage über 20 Jahre ergeben sich Gestehungskosten von ca. 9-12 Cent pro Kilowattstunde (kWh) erzeugter Solarenergie. Dank EU-Regulierung fallen für vor Ort verbrauchten Strom keine Netzentgelte, Umlagen & Steuern an. Allein diese Kosten betragen in Deutschland je nach Netzgebiet mindestens 9 Cent pro kWh. Diese entfallenden Netztransportkosten können vom Anlagenbetreiber als zusätzliche Marge vereinnahmt werden. Je mehr Strom vor Ort verbraucht wird, desto besser. Details zur Wirtschaftlichkeit von Mieterstrom haben wir auf unserem Blog zusammengefasst. 

Wie unterscheiden sich Mieterstrom und PPAs?

Grundsätzlich sind PPAs (Power Purchase Agreements) langfristige Stromversorgungsverträge, die Anlagenbetreiber mit Stromhändlern oder direkt mit Abnehmern abschließen. Es gibt verschiedene Formen:

  1. On-Site PPA: Beim On-Site-PPA erfolgt die Stromversorgung direkt vor Ort, das heißt der Anlagenbetreiber stellt den erzeugten Photovoltaik-Strom lokalen Verbrauchern (innerhalb eines Hausanschlusses oder Netzverknüpfungspunkts) direkt zur Verfügung. In der Regel ist der Anlagenbetreiber nicht für die Reststrom-Lieferung verantwortlich bzw. übernimmt nicht die Vollversorgung des Mieters mit Strom. Dieses Modell bietet sich insbesondere an, wenn es Ankermieter mit sehr hohen Verbräuchen gibt oder Mieter aufgrund bestehender Rahmen-Stromverträge kein Interesse an einer Vollstromversorgung haben.
  2. Mieterstrom im Gewerbe: Mieterstrom im Gewerbe ist ein Sonderfall des On-Site-PPAs, bei dem auch der Reststrom vom Anlagenbetreiber beschafft und an die Mieter weiterverkauft wird. Im Prinzip ist das Modell ähnlich zum geförderten Mieterstrom der Wohnungswirtschaft, durch die Zeitgleichheit von Produktion und Verbrauch im Gewerbe jedoch deutlich attraktiver. Zukünftig wird auch Mieterstrom im Gewerbe durch den Mieterstromzuschlag gefördert.
  3. Off-Site-PPAs (die klassischen PPAs) sind Stromlieferverträge mit Abnehmern außerhalb des Hausanschlusses der Erzeugungsanlage. Da in diesem Modell höhere Initialisierungskosten anfallen, ist dieses Modell attraktiv für Betreiber von Anlagen ab 300 kWp Leistung.

Was ist der Unterschied zwischen Mieterstrom und der gemeinschaftlichen Gebäudeversorgung?

Die gemeinschaftliche Gebäudeversorgung ist ähnlich zum On-Site-PPA. In diesem Modell erfolgt die Versorgung mehrerer Parteien aus einer PV-Anlage vor Ort, ohne dass der Anlagenbetreiber auch für die Reststromversorgung verantwortlich wird. Das heißt, der Anlagenbetreiber stellt den erzeugten Photovoltaik-Strom lokalen Verbrauchern (innerhalb eines Hausanschlusses) direkt zur Verfügung, liefert aber (anders als im Mieterstrommodell) keinen Reststrom und wird nicht zum Vollversorger.

Wie wird der überschüssige Strom vergütet?

Der nicht von den Mietern verbrauchte Strom wird eingespeist und je nach Anlagengröße vergütet.

  • Bei Anlagen < 100 kWp gibt es eine feste Einspeisevergütung durch den Netzbetreiber, abhängig von der Anlagengröße.
  • Bei Anlagen ab 100 kWp besteht die Pflicht zur Direktvermarktung nach EEG 2023. In der Direktvermarktung erfolgt die Einspeisung von überschüssigem Strom nach Spot-Tarif durch einen Direktvermarktungs-Dienstleister. Die Möglichkeit der „festen Einspeisevergütung“ (wie bei Anlagen unter 100 kWp) gilt nicht. Zur Absicherung der Einnahmen aus Anlagen in der Direktvermarktung, aufgrund der volatilen Börsenstrompreise, gleicht der Netzbetreiber die Differenz zwischen dem aktuellen Marktwert und der anlagenspezifischen Förderhöhe aus.
    Diese sogenannte Marktprämie ist eine Zahlung an Betreiber von Erneuerbare-Energien-Anlagen, die keine fixe EEG-Vergütung erhalten, sondern in der Direktvermarktung sind.

Was sind Stromgestehungskosten?

Stromgestehungskosten sind die Kosten, die für die Produktion von PV-Strom entstehen. Darin enthalten sind die Kosten für die Investition in die Anlage - als Abschreibung über eine Nutzungsdauer von 20 Jahren -, sowie alle anderen Betriebskosten.

Warum sollte der Stromverbrauch im Mieterstrommodell viertelstündlich gemessen und abgerechnet werden?

Die Technischen Anschlussbedingungen (TAB) sowie das Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) stellen sicher, dass sich alle Mietparteien innerhalb einer Kundenanlage jederzeit frei entscheiden können, ob sie ihren Strom aus der Kundenanlage vor Ort, über ein sogenanntes On-Site-PPA (Power Purchase Agreement) oder von einem externen Stromanbieter beziehen wollen. Um diese Wahlfreiheit zu gewährleisten, muss der Stromverbrauch eines jeden gewerblichen Mieters – unabhängig von der Bezugsquelle – viertelstündlich gemessen und abgerechnet werden.

Weitere Gründe können Sie in unserem Blogartikel zum Thema nachlesen

Was ist die Residuallast?

Die Residuallast ist die Differenz zwischen der in die Kundenanlage eingespeisten Leistung aus erneuerbaren Energiequellen (z.B. Windkraft, Photovoltaik) und der tatsächlich benötigten Leistung. Diese Leistungsdifferenz wird durch den Einkauf von Reststrom ausgeglichen.

Was versteht man unter dem Lieferkettenmodell?

Im Lieferkettenmodell werden die Betreiber- und Lieferantenrolle getrennt. Der Eigentümer betreibt die Anlage und erhält, sofern berechtigt, Mieterstromzuschlag und Einspeisevergütung. Ein Stadtwerk oder Energieversorger übernimmt die Lieferantenrolle und vermarktet den Strom innerhalb der Kundenanlage an Letztverbraucher. 

Expertenfragen 

Ab wann besteht die Pflicht zur Direktvermarktung und was bedeutet das für mich als Anlagenbetreiber?

Die Pflicht zur Direktvermarktung besteht nach EEG 2023 für Anlagen mit einer Leistung über 100 kWp. In der Direktvermarktung erfolgt die Vergütung von eingespeistem Strom verpflichtend nach Spot Börsenpreis der Strombörse EPEX. Dieser ist variabel und schwankt stark je nach Tages- und Jahreszeit, beziehungsweise nach der Verfügbarkeit von erneuerbarem Strom. Die Möglichkeit einer „festen Einspeisevergütung“ (wie bei Anlagen unter 100 kWp) gilt nicht.

Was ist die Marktprämie?

Um zu garantieren, dass die verpflichtende Direktvermarktung für die Anlagenbetreiber auch wirtschaftlich ist, gewährt der Staat zusätzlich zu den Einnahmen der Vermarktung eine sogenannte Marktprämie, wenn der Börsenstrompreis unter dem garantierten Wert der Marktprämie ist. Weitere Infos zur Höhe der Marktprämie finden Sie beispielsweise hier

Wie wirken sich negative Spotmarktpreise auf die Vergütung von Anlagen in der Direktvermarktung aus?

Ist der Marktpreis (Day-Ahead) am Spotmarkt negativ, wird aus der Direktvermarktung für diesen Zeitpunkt ein negativer Ertrag erzielt. Aufgrund der gesetzlich garantierten Marktprämie können diese negativen Erträge in den meisten Fällen kompensiert werden, sodass die Einspeisung weiterhin lukrativ ist.

Beispiel:

  • Spotmarkt für 1/4h ist -30€/MWh (entspricht -3 ct/kWh)
  • Garantierte Marktprämie ist 6,3 ct/kWh
  • Es ergibt sich ein Überschuss für die eingespeisten Mengen von 3,3 ct/kWh

Wie funktionieren virtuelle Summenzähler und welchen Vorteil haben sie?

Virtuelle Summenzähler übernehmen die gleiche Funktion wie physische Summenzähler, kommen aber ohne kostenintensive Hardware aus. Mieterstrommodelle können daher auch in Bestandsbauten und im Geschosswohnungsbau skalierbar und massentauglich umgesetzt werden. 
Technisch ermöglicht ein virtueller Summenzähler die Umsetzung komplexer Messkonzepte durch die Einrichtung eines sogenannten Lokationsbündels: Mehrere physische Messlokationen (Zähler) werden über eine Berechnungsformel zu einem virtuellen Zähler gebündelt, dieser erhält dann eine Marktlokation und kann wie ein physischer Zähler beliefert werden. Möglich ist das nur, wenn verlässliche Messwerte im Viertelstundentakt vorliegen. Das ist der Fall bei intelligenten Messsystemen (iMSys) oder RLM-Zählern. 
Im Mai 2023 erfolgte die Zustimmung des Bundesrats zur Gleichstellung von virtuellen und physischen Zählern. Dies bedeutet eine echte Gezeitenwende im Ausbau des Mieterstrommodells. 

Weitere Informationen sowie eine Zusammenfassung der Kernvorteile haben wir auf unserem Blog zusammengefasst. 

Was versteht man unter der gewillkürten Vorrangregelung?

Die gewillkürte Vorrangregelung ermöglicht die Priorisierung von Stromabnehmern innerhalb einer Kundenanlage. Ein Beispiel: Gerade im Neubau von Quartierslösungen gewinnt eine lokale Ladeinfrastruktur immer mehr Bedeutung. Mithilfe der gewillkürten Vorrangregelung kann die Ladeinfrastruktur bevorzugt mit PV-Strom versorgt werden. Das macht aus Sicht des Anlagenbetreibers hochgradig Sinn, da in der Ladeinfrastuktur der höchste Wiederverkaufswert des Lokalstroms realisiert werden kann.

Was sind leistungsabhängige Netzentgelte und was muss ich beachten?

Leistungsabhängige Netzentgelte fallen immer bei leistungsgemessenen Anschlüssen und Stromverträgen an - also immer dann, wenn ein RLM-Zähler verbaut ist. Hier werden von Netzbetreibern sogenannte  „Leistungsabhängige Netzentgelte“ in Rechnung gestellt. Insbesondere bei hohen Verbrauchspeaks (von Netzstrom) kann das sehr teuer werden. Diese werden für das ganze Jahr berechnet, egal ob der Peak im Januar, Mai oder Dezember entsteht, er wird für 12 Monate in Rechnung gestellt. In der Regel werden diese Entgelte auf alle Mieter umgeschlagen. Das kann ggf. zu ungerechten Abrechnungen führen.
Mit Solarize ist die transparente und verbrauchsorientierte Abrechnung dieser zusätzlichen Entgelte möglich, da wir genau nachvollziehen können, bei welchem Zähler in der Kundenanlage die Peaks entstehen.

Was bedeutet der Begriff “Kundenanlage” konkret?

Innerhalb einer Kundenanlage müssen die PV-Anlage und alle Abnehmer demselben Hausanschlusskasten (HAK) zugehören. Wenn Betreiber der PV-Anlage und der Abnehmer lediglich am selben Trafo des VNB angeschlossen sind, aber unterschiedlichen HAKs angehören, fallen die vollen Netzentgelte und Abgaben an. Der räumliche Zusammenhang bietet nach der aktuellen Gesetzeslage (Stand 01.2024) also keine finanziellen Vorteil. 

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