In der Welt der erneuerbaren Energien gewinnt das Mieterstrommodell zunehmend an Bedeutung. Doch wie gestaltet man die Abrechnung von Photovoltaik (PV)-Strom und Reststrom am besten? Die Abrechnung im Zweipreis-System bringt die meisten Vorteile mit sich – und zwar für beide Seiten, Betreiber und Verbraucher.
Im klassischen Mieterstrommodell sind Anlagenbetreiber verpflichtet, den Mietern nicht nur den erzeugten PV-Strom zu liefern, sondern auch den Reststrom zu beschaffen und abzurechnen - die sogenannte Vollversorgung. Das klingt auf den ersten Blick simpel, wird jedoch aufgrund der Komplexität der vielen Daten ohne eine Abrechnungssoftware schnell zu einer echten Herausforderung. Eine naheliegende, jedoch nicht optimale Lösung, ist die Mischkalkulation, bei der der vereinbarte Stromtarif zwischen dem günstigeren PV-Stromtarif und dem gewohnten Netzstrompreis liegt. Für geförderten Mieterstrom muss dieser Tarif 10% unter dem örtlichen Tarif des Grundversorgers liegen. Das Risiko, dass man beim - meist temporären - Ausfall der PV-Anlage Verluste erleidet, ist jedoch erheblich.
Empfehlenswerter ist die Umsetzung eines Zweipreis-Systems, das eine exakte Abrechnung des Verbrauchs nach Stromquelle ermöglicht. PV- und Reststrom werden zu unterschiedlichen Tarifen abgerechnet. Die technische Voraussetzung: eine 15-minütige Lastgang-Messung mit RLM-Zählern oder intelligenten Messsystemen (iMSys) nach Tarifanwendungsfall (TAF) 7.
Für Anlagenbetreiber ergeben sich eine Reihe von Vorteilen: Ein Preisvorteil bei der Nutzung von PV-Strom motiviert Verbraucher zur Lastgangverschiebung. Die dadurch potentiell höhere Direktverbrauchsquote führt zu einer wirtschaftlichen Verbesserung, da der mit den Abnehmern vereinbarte Stromtarif für den PV-Strom in der Regel deutlich über der Einspeisevergütung liegt. Mehr zum Thema Wirtschaftlichkeit von Mieterstrom und weiteren Modellen der dezentralen Energieversorgung lesen Sie in unserem Blogbeitrag "Warum sich Mieterstrom auch wirtschaftlich lohnt".
Zudem reduziert das Zweipreis-System Risiken bzw. schafft bessere Planbarkeit, da sich etwaige Preiserhöhungen für Reststrom – etwa im Falle neuerlicher Energiekrisen – transparent an die Mieter weitergeben lassen.
Wenn für Ihre Verbraucher hingegen Planungssicherheit weniger im Vordergrund steht oder sie Strombedarfe besser steuern können, kann es für sie attraktiv sein, den Reststrombedarf kurzfristig am Spotmarkt zu decken. So werden bei Verbrauchern bzw. Mietern weitere Anreize für die Lastgang-Optimierung geschaffen. Ein solcher dynamischer Tarif für den Reststrom kann insbesondere für produzierendes Gewerbe oder Büromieter attraktiv sein, wenn der Großteil des Stroms tagsüber aus der Photovolatik-Anlage bezogen werden kann. Auch bei Neubauten, wenn der Stromverbrauch der Mieter noch nicht feststeht, also die zu beschaffende Menge Reststrom noch unbekannt ist, kann es sinnvoll sein, einen dynamischen Reststromtarif zu wählen.